Wann müssen Handwerker Bedenken anmelden?
Die Anmeldung von Bedenken ist immer dann nötig, wenn auf der Baustelle Zustände herrschen, die eine mangelfreie Ausführung unmöglich machen. Das kann unterschiedliche Ursachen haben:
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Fehlerhafte Vorarbeiten anderer Gewerke
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Technisch unlösbare Anweisungen des Auftraggebers (AG)
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Gefährdung der Arbeitssicherheit, z. B.:
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unsicheres Gerüst
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fehlende Schutzmaßnahmen
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instabile Konstruktionen
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Gerade bei Sicherheitsfragen gilt: Hier droht Lebensgefahr – und im Ernstfall auch Ärger mit Gewerbeaufsicht oder Staatsanwaltschaft. Wer hier ohne Widerspruch weiterarbeitet, bringt sich selbst und andere in Gefahr – auch rechtlich.
🔔 Wann die Warnlampen angehen sollten
Sobald Sie erkennen, dass der Auftrag nicht wie geplant ausführbar ist – sei es technisch, organisatorisch oder sicherheitsbedingt – müssen Sie handeln. Und zwar schnell und schriftlich.
Wichtig:
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Nicht einfach stillschweigend weiterarbeiten
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Keine eigenmächtigen Änderungen vornehmen
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Keine Ausführung „nach bestem Wissen“, wenn klar ist, dass etwas nicht passt
📋 Spielregeln für die Bedenkenanzeige
Damit Ihre Bedenken rechtlich wirksam sind, sollten Sie folgende Punkte beachten:
✅ 1. Schriftform wählen
Nutzen Sie dafür idealerweise E-Mail, Fax oder Einschreiben mit Dokumentation.
✅ 2. Klare Beschreibung des Problems
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Was genau ist mangelhaft oder gefährlich?
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Warum ist eine mangelfreie Leistung nicht möglich?
✅ 3. Konkrete Konsequenzen aufzeigen
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Welche Risiken entstehen bei Ausführung?
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Was müsste der AG tun, um das Problem zu beseitigen?
✅ 4. Dokumentation beifügen
Fotos, Zeichnungen oder Pläne helfen, Ihre Argumentation zu stützen.
Was passiert, wenn Sie keine Bedenken anmelden?
Wenn Sie trotz klarer Probleme weiterarbeiten, ohne eine Bedenkenanzeige zu machen, kann das folgende Konsequenzen haben:
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Sie haften für Mängel, auch wenn andere Gewerke verantwortlich sind
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Verlust Ihrer Nachtragsansprüche
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Strafrechtliche Konsequenzen bei Arbeitsunfällen durch Fahrlässigkeit
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Verstoß gegen Ihre Prüf- und Hinweispflichten
Fazit: Wer nicht reagiert, riskiert viel – auch dann, wenn der Fehler eigentlich beim AG liegt!
🎯 Fazit: Bedenken anmelden ist Pflicht – aber richtig!
Die Anmeldung von Bedenken ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein professioneller Schritt zur Qualitätssicherung und rechtlichen Absicherung. Wer sie ignoriert, öffnet Tür und Tor für Ärger, Haftung und finanzielle Einbußen.
Regel Nr. 1:
Sicherheit geht vor – und klare Kommunikation schützt Sie, Ihr Team und Ihr Unternehmen.
👉 Weiterführend:
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Muster-Formular „Bedenkenanzeige“ zum Download
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