BAU-HELDEN
DER Handwerker-Podcast
Wozu ein Podcast und was ist das überhaupt?
Podcasts sind gesprochene Beiträge zum Anhören, die Sie über Apple-Podcast, Spotify, Google-Player, Podcaster oder eine Vielzahl anderer Abspiel-Apps anhören können, je nachdem, welches Gerät Sie benutzen. Klicken Sie dazu unten im Podcast-Fenster ganz einfach den Link zu Ihrem Lieblings-Player an oder gehen Sie auf Ihrem Tablet oder Handy einfach auf die entsprechende Podcast-App. Wenn Sie meinen Kanal abonnieren möchten – und bitte, bitte machen Sie das auch 🙂 – dann lädt Ihr Player jede neue Folge sofort nach Erscheinen auf Ihr Smartphone, keine Kosten, automatisch!
Ihr Vorteil
Sie können die Sendungen ganz nebenbei z.B. beim Autofahren anhören, sparen damit wertvolle Zeit und lernen jedes Mal ein bisschen dazu, statt zwangslustige Radiosender ertragen zu müssen. Stoppen Sie beliebig die Wiedergabe und hören Sie in Ihrem Tempo, zu Ihrer passenden Zeit – Ihre Investition beträgt i.d.R. nicht mehr als 15-20 Minuten.
Die Inhalte orientieren sich ungefähr an den Blogartikeln, sind aber NICHT identisch und NICHT 1:1 vorgelesen.
Geplant ist bis auf weiteres eine mindestens 14-tägige Sendung, damit der Input übersichtlich für Sie bleibt.
In eigener Sache
Dieses Projekt liegt mir wirklich sehr am Herzen, daher freue ich mich über Ihre zahlreichen (hoffentlich positiven) Kommentare und bin dankbar für Themenwünsche, Feedback, Lob und Verbesserungsvorschläge! Ich bin ja (noch) kein Podcast-Profi oder ausgebildeter Sprecher und natürlich wird sich alles erst noch entwickeln dürfen.
Für den bayerischen Dialekt allerdings entschuldige ich mich schon an dieser Stelle, da wird sich wohl nix mehr ändern…..
Jede Bewertung hilft weiter!
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Mit Ihrer Bewertung unterstützen Sie dieses Projekt – besten Dank dafür!
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Bau-Helden wissen einfach mehr!
Hier gibt´s was für die Ohren. Kurz und knackig - alles Wichtige zu Bauvertragsrecht, VOB & BGB aus Handwerkersicht. Vom Praktiker für Praktiker!


Bauvertragsrecht und was für Führungskräfte auf dem Bau noch so wichtig ist – möglichst leicht gemacht: für Handwerker, Bauherren und Unternehmer, Ziel ist ein professionelles, faires Miteinander „draußen“. Alles Wichtige zu BGB, VOB/A, VOB/B und VOB/C, dazu allgemeine Themen, die den Alltag des Handwerkers leichter machen können. Einfach erklärt vom Praktiker für Praktiker. Viele Beispiele, nur das Wichtigste, Praxisbezug, kurz und knackig erklärt. Wehren Sie sich gegen die „schwarzen Schafe“ und setzen Sie bei Bedarf auch Ihre Ansprüche durch – schließlich geht es um Ihr Geld – das gilt für AG und AN gleichermaßen! Ich bin Tom Kett, komme aus der Baubranche (Dipl. Ing., Bauleitung, Unternehmer) und helfe Ihnen, ganz nebenbei nur durch Zuhören auch beim „Rechtskram“ noch ein wenig schlauer zu werden. Für mehr Infos, besuchen Sie mich auch gerne unter https://tom-kett.de
Miniserie zur VOB/A, Teil 5 – Der Eröffnungstermin
Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die „Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen….sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!
Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG.
Vor allem – egal ob elektronisch oder in Schriftform – gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt.
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der „Basisparagrafen“ im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten „Schwellenwerts“ für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.– Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:
VOB/A
Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:
seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Außerdem:
Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Das Neueste vom Blog


Bestätigungsschreiben
Das so genannte Bestätigungsschreiben wird für Sie in der Praxis vor allem wichtig, wenn Ihnen damit neue Vertragselemente „untergejubelt“ werden sollen. Das kann manchmal tatsächlich ohne Absicht passieren, häufig ist das aber durchaus strategisch so gewollt. Das heißt für Sie in jedem Fall: unbedingt aufmerksam bleiben, auch wenn das Tagesgeschäft Sie sehr in Anspruch nimmt!


Bedenken
Ihr Bauherr liefert mangelhafte Baustoffe oder fordert technisch strittige Leistungen, die Gefahrenabsicherung der Baustelle funktioniert nicht, Vorarbeiten anderer Unternehmer wurden schlampig erledigt? Jetzt wird es Zeit zu reagieren und Bedenken anzumelden, bevor es für Sie selber „bedenklich“ wird!


Kündigung des Bauvertrags durch den AN
Die Kündigung eines Bauvertrags durch den Unternehmer ist stark reglementiert, dennoch gibt es ein paar wichtige Möglichkeiten, die Sie unbedingt kennen sollten. Sie bieten die Chance, doch noch aus einem unliebsamen Vertrag zu kommen. Auch wenn es unschön ist: ein Ende mit Schrecken ist manchmal besser, als ein Schrecken ohne Ende!