BAUHELDEN
DER Podcast für alle Handwerker
Hier gibt´s was auf die Ohren!
Regelmäßig – kurz und knackig – ohne Blabla
Alles Wichtige zum Bauvertragsrecht, VOB und BGB aus Handwerkersicht
Vom Praktiker für Praktiker
Wozu ein Podcast und was ist das überhaupt?
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Die Inhalte orientieren sich ungefähr an den Blogartikeln, sind aber NICHT identisch und NICHT 1:1 vorgelesen.
Geplant ist bis auf weiteres eine mindestens 14-tägige Sendung, damit der Input übersichtlich für Sie bleibt.
In eigener Sache
Dieses Projekt liegt mir wirklich sehr am Herzen, daher freue ich mich über Ihre zahlreichen (hoffentlich positiven) Kommentare und bin dankbar für Themenwünsche, Feedback, Lob und Verbesserungsvorschläge! Ich bin ja (noch) kein Podcast-Profi oder ausgebildeter Sprecher und natürlich wird sich alles erst noch entwickeln dürfen.
Für den bayerischen Dialekt allerdings entschuldige ich mich schon an dieser Stelle, da wird sich wohl nix mehr ändern…..
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Echte Bauhelden wissen einfach mehr!

Baubehinderung
Kaum eine Baustelle, bei der es nicht einmal zu Verzögerungen von Seiten
des Auftraggebers kommt! Mal kommen Pläne nicht rechtzeitig, Nachträge werden
nicht freigegeben, die Statik kommt nicht, Mengen erhöhen sich unerwartet und
noch viele andere Ärgernisse mehr.
Genau hier kommt die Baubehinderungsanzeige ins Spiel! Sie finden die
Regelungen dazu in der VOB/B §6 „Behinderung und Unterbrechung der
Ausführung“. Im BGB finden Sie zwar nichts dazu, können die VOB-Bestimmungen
aber 1:1 so anwenden!
Sinn und Zweck dieses Schreibens ist es, Verzögerungen, die Ihnen durch
Schuld des AG entstehen aufzuzeigen und zwar vor allem mit dem Hinweis, dass
sich die Fertigstellungszeit um eben die Zeit der Verzögerung (Behinderung)
nach hinten schiebt.
Falls Sie dieses Schreiben unterlassen, bliebe ein vereinbarter
Fertigstellungstermin unverändert bestehen, auch wenn Sie gar nichts dafür
können und dann müssten Sie auch eine eventuelle Vertragsstrafe bezahlen,
sofern diese Vertragsinhalt war.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Baubehinderung:
1. Die Behinderung
muss aus dem Risikobereich des AG kommen! Klar wäre es schön, wenn ich als
Unternehmer auch die Bauzeit verlängern könnte, wenn ich z.B. die Größe der Baumaßnahme
unterschätzt habe und nun in Bedrängnis komme – funktioniert nur leider nicht! Beispiele
hierfür wären z.B. jegliche Art von „Pflichtverletzung“ des AG. Jede
Vertragspartei hat Rechte und Pflichten, die aus einem Bauvertrag entstehen und
der Bauherr muss u.a. notwendige Unterlagen, Pläne und Genehmigungen
rechtzeitig vorlegen, egal ob die Verzögerung vom beauftragten Architekten des
Bauherrn oder ihm selbst verursacht wird, die Verantwortung liegt trotzdem beim
AG.
2. Dann hat der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht, die z.B. in der VOB recht
ausführlich benannt wird. Bei Unterlassen dieser Pflichten handelt es sich um
den sogenannten Annahmeverzug, er unterlässt also bestimmte Handlungen. Als
Beispiele gelten u.a. Absteckung der Hauptachsen des Bauobjekts, Bereitstellung
des Grundstücks, Entscheidung bei Bedenkenanmeldung des AN, Überlassen von
Lagerplätzen, Genehmigung von Nachträgen, Zahlung seiner Rechnungen usw…..
Ein weiterer Grund wäre ein Streik: wenn Sie z.B. auf dem Gelände eines
Industrieunternehmens tätig sind und aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen dessen
Belegschaft (Aussperrungen) nicht mehr zu Ihrer
Baustelle durchkommen, müssen Sie mit einer Anzeige reagieren.
3. Zuletzt wird noch höhere Gewalt von der VOB benannt. Dazu gehören Erdbeben,
Jahrtausendhochwasser, Tornados oder Katastrophen ähnlichen Ausmaßes. Übrigens
zählt dazu auch eine Pandemie (Corona), sofern Sie von der noch nicht bei
Baubeginn Bescheid wussten! Ist das Problem aber schon vorher bekannt, wäre das
kein reiner Behinderungsgrund mehr, zumindest eine Grauzone, und Sie sollten
daher schon bei der Vertragsgestaltung einen entsprechenden Vermerk mit
aufnehmen, dass eventuell mit Verzögerungen wegen Sperrungen oder
Lieferschwierigkeiten auftreten könnten!
Gleiches gilt übrigens auch für schlechtes Wetter, mit dem in bestimmten
Jahreszeiten normalerweise zu rechnen ist: Schnee oder Kälte im Januar sind –
in normalem Umfang – keine Baubehinderung!
Spielregeln für eine Baubehinderungsanzeige:
- Grundsätzlich schriftlich:
denken Sie an den ständigen Spruch „Wer schreibt, der bleibt!“ - Unverzüglich: so schnell wie möglich, denn jeder Tag Verzögerung kann Sie
am Ende mit der Vertragsstrafe Geld kosten. - An die richtige Person: auch wenn Sie auf der Baustelle nur mit Bauleitung oder
Architekt zu tun haben, muss auf jeden Fall grundsätzlich und immer auch der
Bauherr informiert sein. - Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, steht Ihnen Schadensersatz
zu, sofern Ihnen ein Schaden nachweislich entstanden ist und Sie den auch
beweisen können. Achtung, hier kann es in der Praxis zu Problemen kommen, wenn
Sie z.B. regelmäßig immer nur für ein paar Tage aufgehalten werden, Ihr
Arbeitsfluss deshalb nachhaltig unterbrochen wird und Sie folglich mit Ihren
kalkulierten Stunden nicht mehr auskommen. Der Nachweis eines echten Schadens
kann hier sehr schwer werden, seien Sie also von Anfang an penibel in der
Dokumentation der Situation. - Benennen Sie auf dem Schreiben die voraussichtliche Dauer
- Sollte die Baubehinderung länger als 3 Monate am Stück dauern, steht beiden
Vertragsparteien ein Recht auf Kündigung zu.
Zum Schluss noch eine Besonderheit:
wenn irgendwann nach ein paar Tagen oder Wochen die Baubehinderung wieder
wegfällt, so sind Sie nach VOB verpflichtet „ohne weiteres und unverzüglich die
Arbeiten wiederaufzunehmen“! Diese Formulierung ist so
auszulegen, dass der AN zumindest „ohne schuldhaftes Zögern“ weiterarbeiten
muss.
Denken Sie auch auf jeden Fall daran, dem AG den Arbeitsbeginn mitzuteilen
sobald Sie wieder loslegen, damit der Termin für später eindeutig dokumentiert
ist!
In eigener Sache:
dieses Projekt Podcast entstand aus der Idee, Unternehmern auf einfache und
zeitsparende Weise die wichtigsten Punkte zum Thema Bauvertragsrecht näher zu
bringen. Auch einige meiner Bautechniker-Studenten wünschten sich eine Lösung,
Stoff unabhängig von Lehrbriefen vertiefen zu können.
Mein erklärtes Ziel: mehr Rechtssicherheit, weniger Streitfälle durch
Prävention, mehr Lebensqualität für Selbständige im Handwerk!
Meine Bitte an Sie:
dieses Projekt ist ja für mich zu 100% „ehrenamtlich“ und findet
ausschließlich in meiner Freizeit statt! Damit ich meine, vor allem aber auch
Ihre Zeit nicht sinnlos verschwende und vielleicht „ins Blaue“ hinein
Folgen produziere, die womöglich gar keinen interessieren, bin ich jederzeit
für hilfreiches Feedback oder Themenwünsche dankbar! Schicken Sie Ihre
Anmerkungen (bitte aber keine Fragen wegen rechtlicher Probleme, weil ich keine
Rechtsberatung geben darf/kann) gerne an seminare@tom-kett.de,
jede Mail wird beantwortet!
Vor allem aber helfen Sie dem Podcast – und damit meiner Motivation –
weiter, wenn Sie ihn bei Gefallen weiterempfehlen und am allerliebsten mit
einer Menge Sternen bewerten!
Vielen, herzlichen Dank dafür!
Ihr Tom Kett

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Im Folgenden finden Sie ein paar Empfehlungen für Bücher, die ich alle selber gelesen habe (und ich habe wirklich schon viele gelesen) bzw. noch immer benutze. In dieser Auswahl halte ich jedes auf seine Weise für gut und vor allem für die BAU-PRAXIS bestens geeignet…ok, außer vielleicht mit Ausnahme der „nackten“ VOB selbst, aber die ist nun mal ein Standardwerk.
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Ich freue mich dafür umso mehr über eine Unterstützung für meine Arbeit…dankeschön!