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Zahlungsausfall wegen Corona-Hilfe?

Öffentliche Auftraggeber und die Verantwortung gegenüber dem Handwerk

„Der Staat lässt niemanden im Stich.“

Das war der Kernsatz vieler Politiker zu Beginn der Corona-Krise.
Hilfsprogramme, Liquiditätskredite, steuerliche Erleichterungen – schön und gut.

Aber was passiert, wenn öffentliche Auftraggeber sich trotz mangelfreier Leistung einfach weigern, Rechnungen zu bezahlen?
Und den Unternehmer stattdessen auf ein Hilfsprogramm verweisen?




🤨 Ernsthaft? „Nimm doch einen Kredit!“

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) schlugen bereits Alarm:
Zahlreiche Kommunen zahlten schlichtweg nicht – trotz abgenommener, vollständiger Leistungen.

Die absurde Begründung:

„Der Unternehmer kann ja auf staatliche Corona-Hilfen zurückgreifen.“

Was für ein fatales Signal!




🧾 Eine offene Rechnung ist kein Schadensfall

Ein Hilfskredit ist dazu gedacht, echte Liquiditätsengpässe zu überbrücken – zum Beispiel durch:

  • plötzlichen Auftragsrückgang

  • Materialengpässe

  • Umsatzeinbruch durch Betriebsschließungen

Aber NICHT, um offene Rechnungen zu kompensieren, die eigentlich längst fällig wären!

Das ist kein Hilfskonzept mehr – das ist schlicht:

Vertragsbruch auf Kosten kleiner Unternehmen.




🔧 Handwerksbetriebe sind keine Banken

Viele Handwerksunternehmen gehen bei Bauprojekten in Vorleistung.
Materialeinkauf, Personal, Maschinen, Planung – alles finanziert VORAB.

Die Gewinnspannen im Handwerk sind ohnehin überschaubar. Wenn dann auch noch die Zahlung ausbleibt, kann das schnell die Existenz gefährden.




🏛 Öffentliche Hand in der Pflicht

Gerade die öffentliche Hand hat in den letzten Jahren oft beklagt, dass es immer schwieriger werde, gute Unternehmen für ihre Ausschreibungen zu gewinnen.

Die Gründe sind bekannt:

  • Überzogene Zahlungsziele

  • Schlechte Zahlungsmoral

  • Starrer Fokus auf den billigsten Anbieter

Und dann noch offene Rechnungen?
Wer soll da noch freiwillig für den Staat arbeiten wollen?




✋ Zeit für ein Umdenken!

Öffentliche Auftraggeber müssen mit gutem Beispiel vorangehen –
und nicht selbst Teil des Problems werden.

Verträge gelten auch in der Krise.
Und zwar für beide Seiten.

Der Staat darf nicht von kleinen Betrieben erwarten, was er selbst nicht leisten will:
verlässlich, fair und pünktlich zu zahlen.




💬 Fazit: Augen auf bei öffentlichen Aufträgen!

Wenn Sie als Handwerksbetrieb mit einem öffentlichen Auftraggeber zusammenarbeiten, gilt:

✅ Bestehen Sie auf schriftlichen Zahlungsvereinbarungen
✅ Fragen Sie nach Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen
✅ Reagieren Sie schnell und schriftlich bei Zahlungsverzug
✅ Lassen Sie sich auf keine leeren Versprechungen ein

Vertrauen ist gut, aber eine gesicherte Zahlung ist besser!



👉 Weiterführend:

Sie würden diese Artikel gerne auch bequem z.B. beim Autofahren, Kochen oder Staubsaugen hören? Kein Problem! Probieren Sie einmal meinen Handwerker-Podcast „Bauhelden“. Garantiert vom Praktiker, garantiert bayrisch 😉

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