Justitia

VOB oder BGB – welcher Vertrag ist besser für Handwerker?

Bauvertragsrecht ist kompliziert. Und die Frage taucht in der Praxis immer wieder auf:

„Soll ich mit meinen Kunden lieber einen VOB- oder BGB-Vertrag abschließen?“

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an!

Beide Vertragsarten haben ihre Daseinsberechtigung – aber auch unterschiedliche Fallstricke.
Wir klären, wann welche Variante für Sie als Unternehmer besser passt.




⚖️ Was ist überhaupt der Unterschied?

VOB – „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“

  • Kein Gesetz, sondern ein Regelwerk aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Wird regelmäßig vom DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen) überarbeitet

  • Seit 1926 bewährt, vor allem im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

  • Gilt für alle Arten von Verträgen

  • Enthält seit der Reform 2018 eigene Regeln für Bauverträge (§§ 650a ff. BGB)

  • Besonders verbraucherfreundlich ausgelegt



Warum ist das heute so kompliziert?

Früher (bis 2008) galt die VOB/B als ausgewogenes Regelwerk, das nicht im Detail geprüft wurde – selbst wenn es formell nur AGB waren.
➡️ Man sprach von der „Privilegierung“ der VOB/B.

Doch dann kam der Bundesgerichtshof:

📅 Urteil vom 24. Juli 2008:

„Die Privilegierung der VOB/B gegenüber Verbrauchern entfällt.“

Seitdem gilt: Wenn Sie als Handwerker mit einem Privatkunden einen VOB-Vertrag schließen, dann wird jeder einzelne Paragraph wie normale AGB auf Zulässigkeit geprüft.

Was dabei rauskommt?

  • Alles, was den Verbraucher unangemessen benachteiligt, ist unwirksam

  • Es gilt dann automatisch das BGB – egal, was im Vertrag steht

Beispiel:

  • Gewährleistung nach VOB/B: 4 Jahre

  • Gewährleistung nach BGB: 5 Jahre
    ➡️ Im Zweifel gilt das BGB – zu Ihren Ungunsten



📌 Was heißt das für die Praxis?


🔴 Bei Privatkunden (Verbrauchern):

➡️ Verwenden Sie besser BGB-Verträge!

Seit 2018 ist das unproblematisch, weil das BGB nun eigene Bauvertragsregelungen enthält.
Sie vermeiden so das Risiko, dass einzelne VOB-Klauseln vom Gericht ersatzlos gestrichen werden.


🟢 Bei öffentlichen Auftraggebern:

➡️ VOB-Vertrag ist Pflicht!
Hier gibt es keine Wahl, da der Staat bzw. kommunale Stellen per Gesetz nach VOB ausschreiben und beauftragen müssen.


🟡 Bei gewerblichen Kunden (B2B):

➡️ Sie haben die freie Wahl – VOB oder BGB.

Wichtig dabei: Wenn Sie sich für die VOB/B entscheiden, dann muss sie vollständig und unverändert vereinbart werden.
Schon kleinste Änderungen können dazu führen, dass wieder das AGB-Recht greift – und dann verlieren Sie die Vorteile der VOB!




✍️ Egal wie – Hauptsache schriftlich!

Ob VOB oder BGB – viel wichtiger ist:

Machen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag!

Denn nur so sichern Sie sich:

  • Ihre Vergütung

  • Ihre Gewährleistungsfristen

  • Ihre Rechte im Streitfall


🧾 Zusammenfassung

Vertragstyp Wann sinnvoll? Wichtig zu beachten
BGB-Vertrag Privatkunden, einfache Bauvorhaben Gut verständlich, keine VOB-Kenntnisse nötig
VOB-Vertrag Öffentliche Aufträge, Profikunden, B2B Nur vollständig + unverändert einsetzen
BGB + VOB Nur im B2B – niemals bei Privatkunden! Bei Verbrauchern wird VOB meist gekippt


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