Bauvertragsrecht ist kompliziert. Und die Frage taucht in der Praxis immer wieder auf:
„Soll ich mit meinen Kunden lieber einen VOB- oder BGB-Vertrag abschließen?“
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an!
Beide Vertragsarten haben ihre Daseinsberechtigung – aber auch unterschiedliche Fallstricke.
Wir klären, wann welche Variante für Sie als Unternehmer besser passt.
⚖️ Was ist überhaupt der Unterschied?
✅ VOB – „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“
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Kein Gesetz, sondern ein Regelwerk aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
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Wird regelmäßig vom DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen) überarbeitet
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Seit 1926 bewährt, vor allem im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern
✅ BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
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Gilt für alle Arten von Verträgen
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Enthält seit der Reform 2018 eigene Regeln für Bauverträge (§§ 650a ff. BGB)
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Besonders verbraucherfreundlich ausgelegt
Warum ist das heute so kompliziert?
Früher (bis 2008) galt die VOB/B als ausgewogenes Regelwerk, das nicht im Detail geprüft wurde – selbst wenn es formell nur AGB waren.
➡️ Man sprach von der „Privilegierung“ der VOB/B.
Doch dann kam der Bundesgerichtshof:
📅 Urteil vom 24. Juli 2008:
„Die Privilegierung der VOB/B gegenüber Verbrauchern entfällt.“
Seitdem gilt: Wenn Sie als Handwerker mit einem Privatkunden einen VOB-Vertrag schließen, dann wird jeder einzelne Paragraph wie normale AGB auf Zulässigkeit geprüft.
Was dabei rauskommt?
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Alles, was den Verbraucher unangemessen benachteiligt, ist unwirksam
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Es gilt dann automatisch das BGB – egal, was im Vertrag steht
Beispiel:
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Gewährleistung nach VOB/B: 4 Jahre
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Gewährleistung nach BGB: 5 Jahre
➡️ Im Zweifel gilt das BGB – zu Ihren Ungunsten
📌 Was heißt das für die Praxis?
🔴 Bei Privatkunden (Verbrauchern):
➡️ Verwenden Sie besser BGB-Verträge!
Seit 2018 ist das unproblematisch, weil das BGB nun eigene Bauvertragsregelungen enthält.
Sie vermeiden so das Risiko, dass einzelne VOB-Klauseln vom Gericht ersatzlos gestrichen werden.
🟢 Bei öffentlichen Auftraggebern:
➡️ VOB-Vertrag ist Pflicht!
Hier gibt es keine Wahl, da der Staat bzw. kommunale Stellen per Gesetz nach VOB ausschreiben und beauftragen müssen.
🟡 Bei gewerblichen Kunden (B2B):
➡️ Sie haben die freie Wahl – VOB oder BGB.
Wichtig dabei: Wenn Sie sich für die VOB/B entscheiden, dann muss sie vollständig und unverändert vereinbart werden.
Schon kleinste Änderungen können dazu führen, dass wieder das AGB-Recht greift – und dann verlieren Sie die Vorteile der VOB!
✍️ Egal wie – Hauptsache schriftlich!
Ob VOB oder BGB – viel wichtiger ist:
Machen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag!
Denn nur so sichern Sie sich:
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Ihre Vergütung
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Ihre Gewährleistungsfristen
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Ihre Rechte im Streitfall
🧾 Zusammenfassung
Vertragstyp | Wann sinnvoll? | Wichtig zu beachten |
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BGB-Vertrag | Privatkunden, einfache Bauvorhaben | Gut verständlich, keine VOB-Kenntnisse nötig |
VOB-Vertrag | Öffentliche Aufträge, Profikunden, B2B | Nur vollständig + unverändert einsetzen |
BGB + VOB | Nur im B2B – niemals bei Privatkunden! | Bei Verbrauchern wird VOB meist gekippt |
👉 Weiterführend:
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Web-basiertes Seminar „Tatort Baustelle – VOB und BGB sicher anwenden.“ hier ansehen.
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