Schriftform auf der Baustelle – warum jeder Handschlag riskant ist
Sie stehen auf der Baustelle, reden mit dem Bauleiter, nicken, reichen sich die Hand – 1.500 Euro für eine Zusatzleistung, schnell besprochen, kein Papier, aber ein ehrlicher Blick.
„Passt schon.“
Klingt vertraut? Dann lesen Sie besser weiter. Denn das, was nach Vertrauen und Berufsethik aussieht, kann Sie am Ende die komplette Vergütung kosten.
🤝 Handschlagvertrag – ja, gültig! Aber…
Natürlich ist ein mündlicher Vertrag rechtsgültig.
Ob Schokoriegel im Supermarkt oder Zusatzleistung am Rohbau – ein Vertrag kommt durch zwei Willenserklärungen zustande.
ABER: Was zählt, ist nicht nur, ob ein Vertrag existiert – sondern ob Sie ihn später beweisen können.
Das Problem: Plötzliche Amnesie beim Bauherrn
Ein Klassiker:
Sie führen die Zusatzleistung aus, schnell, sauber, korrekt.
Dann stellen Sie die Rechnung – doch statt Geld kommt:
„Daran kann ich mich nicht erinnern…“
„Das war doch nur eine Kleinigkeit, keine 1.500 Euro wert!“
„Ich dachte, das machen Sie so mit…“
„Hatten wir überhaupt darüber gesprochen?“
Und plötzlich beginnt der Kampf um Ihre Vergütung.
Zeugen? Vielleicht. Schriftlich? Fehlanzeige.
Ihr Risiko: 100 %.
🦠 Die Baustellen-Krankheit: „Amnesie“
„Amnesie: Gedächtnisstörung für zeitliche oder inhaltliche Erinnerungen.“
(lt. Wikipedia)
In der Baubranche leider besonders verbreitet unter Bauleitern, Architekten und Auftraggebern.
Und das sehr selektiv – nämlich immer dann, wenn es um Geld geht.
✅ Die einzige wirksame Medizin: Schriftform
Egal, ob 150 oder 15.000 Euro:
Fixieren Sie jede Zusatzleistung, jede Abweichung, jeden Nachtrag schriftlich.
Am besten:
klar formuliert
mit Betrag
mit Unterschrift einer bevollmächtigten Person
„Wer schreibt, der bleibt.“
Und wer unterschreiben lässt, bleibt auf der sicheren Seite.
🏃♂️ Und wenn’s eilig ist?
Dann gilt: Erst die Unterschrift, dann die Ausführung.
Wenn’s wirklich so dringend ist, wie behauptet wird – dann sollte der AG auch bereit sein, schnell zu unterschreiben.
Zeitdruck ist kein Grund, auf rechtliche Absicherung zu verzichten.
📄 Mustervorlage für Nachtragsvereinbarungen
Sie finden hier ein Musterschreiben für einen schriftlichen Zusatzauftrag, das Sie individuell anpassen können.
Tipp: Lieber ein handschriftlicher Zweizeiler mit Unterschrift als gar nichts!
Perfektion ist schön – aber Beweisbarkeit ist besser.
💡 Noch besser: Schriftform im Bauvertrag vorsehen
Nehmen Sie in Ihre Verträge mit auf:
„Mündliche Nebenabreden, insbesondere Zusatzleistungen, sind unwirksam.
Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Beauftragung durch den AG.“
So sind Sie zusätzlich abgesichert – und es gibt keine Diskussionen mehr.
👷♂️ Persönlicher Rat für den Baustellenalltag
Vertrauen ist schön – aber Geschäft ist Geschäft.
Suchen Sie keine Freundschaften auf der Baustelle. Und vertrauen Sie im Zweifel erst einmal niemandem, wenn es um Geld geht.
Oder, wie der Wirt meiner Stammkneipe sagt:
„In God we trust. All others pay cash.“
👉 Weiterführend:
Podcast „BAUHELDEN“, alles rund ums Thema VOB und BGB uvm.
Web-basiertes Seminar „Tatort Baustelle – VOB und BGB sicher anwenden.“ hier ansehen.