Vertragsgestaltung

BGB-Bauvertrag 2018: Leistungsumfang, Baustellenadresse & Co. – was im Vertrag wirklich stehen sollte

In Teil 1 ging es darum, wer überhaupt Ihr Auftraggeber ist – heute folgt der nächste wichtige Baustein für rechtssichere Verträge: der konkrete Leistungsumfang und einige scheinbar „kleine“ Details, die in der Praxis große Folgen haben können.

Die Grundlage bildet weiterhin der Bauvertrag, wie er vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und dem Eigentümerverband Haus & Grund als kostenfreies Muster zur Verfügung gestellt wird.

Doch wie schon erwähnt:

Verträge 1:1 zu übernehmen ist nicht immer ideal.
Meine Empfehlung: „So wenig wie möglich – so viel wie nötig.“

Denn ein zu ausführlicher Vertrag wirkt oft abschreckend. Klarheit bedeutet nicht automatisch mehr Text – sondern mehr Treffgenauigkeit.


 

🔎 Leistungsumfang – worüber genau wurde gesprochen?

Ein Vertrag ist nur so gut wie seine Leistungsbeschreibung.

Deshalb: Beziehen Sie sich konkret auf ein schriftliches Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder ein Leistungsverzeichnis. Nur so ist der Umfang klar abgegrenzt.

Besonders bei Pauschalverträgen entstehen häufig Missverständnisse – etwa, was im Preis enthalten ist und was nicht:

  • Ist bei Fertighäusern die Bodenplatte wirklich dabei?

  • Gehören Aushub und Abfuhr des Bodens zu den Leistungen?

  • Bleibt das Gerüst für andere Gewerke stehen?

  • Muss hinterfüllt werden – und wenn ja, mit welchem Material?

💡 Tipp: Klären Sie alle möglichen Grauzonen im Vorfeld – und schriftlich. Das erspart Diskussionen und hält den Bauablauf stabil.


 

🏠 Die Baustelle – wo genau wird gebaut?

Klingt banal – kann aber brisant werden. Zwei Praxisbeispiele:

1. Das Haus auf dem falschen Grundstück:
Ein Bauherr errichtet sein Haus im Neubaugebiet – allerdings auf dem Grundstück der Nachbarn. Ursache: eine Verkettung kleiner Fehler, die niemand frühzeitig bemerkte.

2. Der Messebauer in der falschen Halle:
Ein fast fertiggestellter Stand, aber im falschen Bereich der Messe – mit teuren Folgen.

Deshalb:

Besichtigen Sie die Baustelle vorab!
So erkennen Sie Besonderheiten, mögliche Vorleistungen, fehlende Anschlüsse oder Schäden. Und Sie können im besten Fall direkt Bedenken anmelden oder Nachträge vorbereiten.


 

📑 Wer liefert welche Unterlagen?

Achten Sie auf Ihre vertraglichen Pflichten – und vermeiden Sie, dass Ihnen Unterlagen wie Statik, Entwässerungspläne oder Bodengutachten untergeschoben werden, die nicht Teil Ihres Angebots waren.

Hier ist Präzision gefragt – nicht Großzügigkeit.


 

⚖️ Vertragsbestandteile und ihre Reihenfolge

In den Musterverträgen ist eine Hierarchie vorgegeben:
Vertrag > Bau- und Leistungsbeschreibung > Angebot > …

Bedeutet: Steht etwas im Vertrag, das im Angebot anders formuliert ist, gilt die vertragliche Regelung.

Besonderheit: VOB/C im BGB-Vertrag?

Der technische Teil C (z. B. Aufmaßregeln) ist nicht von der weggefallenen Privilegierung der VOB betroffen – und kann problemlos eingebunden werden.

Beispiel:
Ein Laie erkennt nicht, dass die Übermessung nach ATV DIN 18330 Teil der Kalkulation ist – und will „für Luft in der Türöffnung“ nichts zahlen.

Hier hilft nur: vorher klar regeln!

 


 

🧾 Einheitsvertrag oder Pauschale?

Ob Sie mit Aufmaß oder Festpreis arbeiten, bleibt Geschmackssache – jede Vertragsform hat Vor- und Nachteile. Auch der klassische Stundenlohnvertrag hat seine Berechtigung, vor allem bei unklarer Auftragslage.


 

📋 Klären Sie Ihre „Stolperfallen“ gleich im Vertrag

Wenn es bei Ihnen immer wieder Streit gibt über:

  • mündliche Absprachen → nur schriftlich zulassen

  • unberechtigte Auftraggeber → Vollmacht schriftlich regeln

  • fehlende Unterschriften auf Regiezetteln → Anreize setzen (z. B. 5 € Belohnung für die Unterschrift)

💬 Tipp: Bauen Sie Ihre persönlichen Erfahrungen und Probleme aktiv in Ihre Vertragsgestaltung ein – statt sie immer wieder zu erleben.


 

🧠 Zum Schluss noch etwas Einstein:

„Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“


 

Fazit Teil 2:

Klären Sie den Leistungsumfang, stimmen Sie alle Unterlagen ab und denken Sie auch an scheinbar nebensächliche Punkte wie Baustellenadresse oder Vollmacht. Wer hier sauber arbeitet, vermeidet böse Überraschungen – und unnötige Kosten.

 


 

👉 Weiterführend:

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